Küpper: „Maßstab muss sein, ob strenge Regeln des Gesundheitsschutzes eingehalten werden können. Hier sind wir vorbereitet.“
Die baden-württembergischen Arbeitgeberverbände befürchten eine nachhaltige Schädigung der beruflichen und betrieblichen Weiterbildung, sollten die privaten Bildungsträger wie das Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft (Biwe) weiterhin ihren Betrieb ruhen lassen müssen. „Obwohl wir ein umfassendes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorgelegt haben, bleiben unsere Einrichtungen weiterhin geschlossen“, sagte Arbeitgeber- und Biwe-Geschäftsführer Stefan Küpper am Dienstag in Stuttgart: „Mit der zunehmenden Öffnung von Branchen und Aktivitäten nach dem Lockdown, die wir begrüßen, stellt sich immer mehr die Frage nach der Systematik. Musik- und Fahrschulen dürfen, Weiterbildungsinstitute und -akademien dürfen nicht – das ist schwer nachzuvollziehen. Und es ist auch schwer nachzuvollziehen, dass in nahezu allen anderen Bundesländern die Einrichtungen der beruflichen und betrieblichen Weiterbildung bereits öffnen durften oder kommende Woche sicher öffnen werden.“
Mit der siebten Corona-Verordnung des Landes in der vergangenen Woche war in einem ersten Schritt „abschluss- und prüfungsorientierten“ Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung die Wiederaufnahme erlaubt worden. Weitere Lockerungen für diese Bereiche blieben jedoch mit der achten Verordnung vom Wochenende aus. „Die Träger der beruflichen und betrieblichen Qualifizierung erwarten nun die grundsätzliche Öffnung für ihre wichtige Arbeit, und zwar sowohl für geförderte Maßnahmen, als auch für die betriebliche Personalentwicklung und Weiterbildung“, sagte Küpper, der dabei auch im Namen des Wuppertaler Kreises spricht, in dem die Bildungsträger der privaten Wirtschaft bundesweit zusammengeschlossen sind und der auch zahlreiche Mitglieder in Baden-Württemberg vertritt: „Der Maßstab für die kontrollierte Öffnung weiterer Bereiche darf sich nicht subjektiv danach richten, ob generell schon zu viel gelockert wurde, sondern muss objektiv daran gemessen werden, ob die strengen Regeln des Gesundheitsschutzes umgesetzt und eingehalten werden können. Hier sind wir vorbereitet.“
Das Biwe hat hierzu der Landesregierung ein ambitioniertes Konzept vorgelegt, das nicht nur alle erforderlichen Schutzmaßnahmen wie Mindestabstände, Hygienevorschriften und eine lückenlose Teilnehmererfassung vorsieht. „Wir haben auch die dringend erforderlichen Präsenzformate des Lernens mit der Arbeit in virtuellen Klassenräumen und digitalen Formaten verknüpft, wodurch wir die Präsenzphasen deutlich entzerren und entlasten können“, so Küpper. Durch die Corona-Pandemie seien die Anforderungen an die berufliche und betriebliche Weiterbildung keineswegs geringer geworden. Vielmehr sei abzusehen, dass sie z.B. im Bereich der Ausbildung oder bei Integrationsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt noch mehr gebraucht werde. „Da wäre es nicht nachvollziehbar, uns und andere Bildungsträger nun sehenden Auges gegen die Wand fahren zu lassen und wir dann nicht mehr liefern könnten, wenn wir am dringendsten gebraucht werden“, warnte der Biwe-Geschäftsführer.