Nachhaltigkeit

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Nachhaltigkeit in Unternehmen

Chancen & Pflichten für Unternehmen: Was kommt auf Sie zu und wie können Sie sich darauf vorbereiten?

Das Thema Nachhaltigkeit beschäftigt Politik, Gesellschaft und Wirtschaft. Zunehmend wird es für Unternehmen wichtig, ihre Geschäftsmodelle um eine Nachhaltigkeitsstrategie zu ergänzen. Denn Nachhaltigkeit ist nicht nur regulatorische Pflicht, sondern in Nachhaltigkeit stecken auch viele Chancen für Unternehmen. Die Anforderungen und Erwartungen an ein unternehmerisches Nachhaltigkeitsprofil und eine Nachhaltigkeitsstrategie steigen, gerade aus Sicht von:

  • Politik, insbesondere europäischem und deutschem Gesetzgeber
  • Kunden, seien es Endkunden oder B2B-Kunden
  • Banken und Kapitalgebern
  • Bewerber*innen und Mitarbeitenden

Eine Großzahl von Unternehmen in Deutschland wird ab dem Geschäftsjahr 2025 (mit erstem Nachhaltigkeitsbericht in 2026) von der Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD/ESRS) und der EU-Taxonomie betroffen sein. Zunehmend werden viele Unternehmen sich auch direkt oder indirekt mit dem deutschen oder EU-Lieferkettengesetz auseinandersetzen müssen. Wir helfen Ihnen dabei, sich darauf vorzubereiten.

Nachhaltigkeitsstrategie

Mit guter Vorbereitung zum Nachhaltigkeitsbericht

Wer gut vorbereitet sein und die Chancen für sich nutzen will, sollte eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln. Die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie kann von Unternehmen zu Unternehmen variieren, da sie von verschiedenen Faktoren wie der Branche, den Zielen und Werten des Unternehmens, den Erwartungen der Stakeholder sowie den spezifischen Herausforderungen beeinflusst wird. Dennoch gibt es einige grundlegende Schritte, die bei der Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie befolgt werden sollten:

  • Analyse: Ein wichtiger Startpunkt nach der Status-Quo-Analyse ist die Wesentlichkeitsanalyse, bei der die wichtigsten Nachhaltigkeitsbereiche und -themen identifiziert werden, die für das Unternehmen und seine Interessengruppen am bedeutendsten sind.
  • Strategieentwicklung: Unternehmen sollten zunächst konkrete Nachhaltigkeitsziele und Leistungsindikatoren (KPIs) festlegen, die sie erreichen möchten. Diese Ziele sollten messbar, erreichbar und im Einklang mit den identifizierten wesentlichen Themen stehen. Basierend auf den priorisierten Zielen kann ein strategischer Maßnahmenplan entwickelt werden, der beschreibt, wie diese Ziele erreicht werden sollen.
  • Operative Umsetzung: Nachdem der Plan steht, können Taten folgen. Wichtig ist, dass die Handlungen in die Unternehmenspraktiken und Geschäftsprozesse integriert werden. Dies erfordert möglicherweise Schulungen, Änderungen in der Lieferkette und die Einführung nachhaltiger Produkte oder Dienstleistungen.
  • Kommunikation und Berichterstattung: Unternehmen sollen transparent über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen berichten. Der Bericht bietet zudem eine gute Grundlage für das nächste, wichtige Kunden-Audit, bei dem Kunden die Leistung und Praktiken des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung überprüfen können.

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Um Stress zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich frühzeitig auf die steigenden Anforderungen und die Berichtspflicht ab 2025 vorzubereiten. Wir unterstützen Sie dabei – ganz egal, ob Sie noch am Anfang stehen und Orientierung gewinnen müssen oder ob Sie schon bereit sind, eine Nachhaltigkeitsstrategie zu erarbeiten bzw. einen Nachhaltigkeitsbericht vorzubereiten.

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Was bedeutet eigentlich ...?

Hintergrundwissen für Ihre Nachhaltigkeitsstrategie


Das Thema Nachhaltigkeit mitsamt der Ausgestaltung einer Nachhaltigkeitsstrategie erfordert ein umfassendes Verständnis und Wissen, um die richtigen Ziele und Maßnahmen festzulegen. Auch die Einhaltung von Vorschriften und Standards im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung kann komplex sein. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Strategie den rechtlichen Anforderungen und den besten Praktiken entspricht. Die Einhaltung diverser Vorschriften und die Integration der Strategie in die Gesamtstrategie des Unternehmens erfordert also Expertise – nicht zuletzt, weil die Nachhaltigkeitsstrategie ein sich ständig weiterentwickelnder Prozess ist.

Die Abkürzung CSDDD steht für „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ und bezeichnet einen (derzeitigen) Gesetzesentwurf für eine EU-weite Lieferkettenrichtlinie. Die geplante Richtlinie verpflichtet betroffene Unternehmen dazu, Nachhaltigkeitsrisiken entlang ihrer Lieferketten zu erkennen und diese Risiken mit der Etablierung angemessener Sorgfaltspflichten in Bezug auf Umwelt und Menschenrechte zu reduzieren. Für große Unternehmen besteht die Pflicht einen sogenannten Klimaplan zu erstellen.

Unterschied zum Deutschen Lieferkettengesetz: Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)“ trat am 1. Januar 2023 in Kraft und zielt darauf ab, die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards entlang der globalen Lieferketten sicherzustellen und die Verantwortung von Unternehmen für ihr Geschäftsverhalten im Ausland zu regeln. Der neue Richtlinienentwurf der CSDDD orientiert sich neben dem Deutschen Lieferkettengesetz (LkSG) auch am am französischen Sorgfaltspflichtgesetz 'loi de vigilance' und erweitert damit den Anwendungsbereich auf EU- und ausländische Unternehmen.

Der Begriff CSR steht für „Corporate Social Responsibility“, was übersetzt „Unternehmerische Sozialverantwortung“ oder auch „Gesellschaftliche Unternehmensverantwortung“ bedeutet. CSR umfasst alle Maßnahmen und Aktivitäten, die von einem Unternehmen freiwillig ergriffen werden, um einen positiven Beitrag zu Gesellschaft und Umwelt zu leisten. Dazu gehören beispielsweise der Umweltschutz, soziales Engagement, Vielfalt und Inklusion, die Förderung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz oder die Unterstützung von Bildungs- und Entwicklungsprojekten. CSR ist also ein allgemeiner Begriff, der die breite Palette von Verantwortlichkeiten und Aktivitäten abdeckt, die Unternehmen über ihre Gewinnziele hinaus wahrnehmen, um einen positiven Beitrag zur Gesellschaft und Umwelt zu leisten.

Die Abkürzung CSRD steht für „Corporate Sustainability Reporting Directive“, auf Deutsch übersetzt: „Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen“. Die europäische Richtlinie legt bestimmte Schwellenwerte fest, ab denen Unternehmen verpflichtet sind, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen und zu veröffentlichen. Dies betrifft in erster Linie große Unternehmen, die als „signifikante Unternehmen“ eingestuft werden. Die genauen Bestimmungen und Anforderungen der CSRD können sich fortlaufend ändern, da sie in der EU-Gesetzgebung verankert sind und von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Unternehmen sollten sich daher regelmäßig über die aktuellen Vorschriften informieren und sicherstellen, dass sie den Berichtspflichten nachkommen.

Die CSRD-Berichtspflicht baut auf der bereits bestehenden Non-Financial Reporting Directive (NFRD) auf und erweitert die Anforderungen an die Berichterstattung von Unternehmen im Hinblick auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte. Mit dem Nachhaltigkeitsbericht wird das Ziel verfolgt, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen zu verbessern, um Investoren, Verbraucher*innen und anderen Interessengruppen fundierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Der Begriff ESG steht für „Environmental, Social and Governance“ und bezieht sich auf die drei Dimensionen von Nachhaltigkeit, die in der Regel in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung berücksichtigt werden. ESG-Kriterien werden zunehmend von Investoren und Anlegern berücksichtigt, um sicherzustellen, dass Unternehmen nachhaltig und sozial verantwortlich handeln.

ESG-Kriteren können dabei sein:

  1. Umwelt: Bemühungen zur Reduzierung von Umweltauswirkungen (z.B. Minimierung von Schadstoffemissionen, Emissionen von Treibhausgasen, Schutz von natürlichen Ressourcen, Energieeffizienz, Wasser- und Ressourcenverbrauch, Abfallmanagement und Umweltschutzmaßnahmen)

  2. Soziales: Soziale Auswirkungen eines Unternehmens auf seine Mitarbeitenden, Lieferanten, Kunden und die Gesellschaft (z.B. Arbeitsbedingungen, Vielfalt und Inklusion, soziale Verantwortung, Menschenrechte, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, soziale Initiativen und Wohltätigkeitsarbeit.

  3. Unternehmensführung: Art und Weise, wie ein Unternehmen geführt und kontrolliert wird (z.B. Corporate Governance, Transparenz, ethische Grundsätze, Vorstandsstrukturen und die Unabhängigkeit von Aufsichtsräten). Eine gute Governance soll sicherstellen, dass ein Unternehmen verantwortungsvoll und ethisch geführt wird.

Der Begriff ESRS steht für „European Sustainability Reporting Standards“, was übersetzt „Europäische Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung“ bedeutet. Dies sind einheitliche Standards, die von der Europäischen Union entwickelt und eingeführt wurden, um die Qualität und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten europäischer Unternehmen zu verbessern.

Die ESRS sind Teil der Bemühungen der EU, die Transparenz und Nachhaltigkeit in Unternehmen zu fördern und die Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) zu standardisieren. Unternehmen in der EU, die von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betroffen sind, werden die ESRS bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte einhalten müssen.

Die EU-Taxonomie definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als „nachhaltig“ eingestuft werden können und welche Umweltziele sie unterstützen müssen, um als solche betrachtet zu werden. Sie dient dazu, Greenwashing (die irreführende Darstellung von Produkten oder Dienstleistungen als nachhaltig) zu verhindern und Investoren sowie Verbraucher*innen verlässliche Informationen über die Nachhaltigkeit von Aktivitäten und Investitionen zur Verfügung zu stellen. Unternehmen nutzen die Taxonomie, um zu bestimmen, ob ihre Aktivitäten und Investitionen als nachhaltig im Sinne der EU-Richtlinien gelten.

Das LkSG „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“ ist ein deutsches Gesetz, das auch als „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ bekannt ist. Es zielt darauf ab, die soziale Verantwortung von Unternehmen in Bezug auf ihre globalen Lieferketten zu stärken. Das LkSG verpflichtet große Unternehmen zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen entlang ihrer Lieferketten. Betroffene Unternehmen müssen jährliche Berichte über ihre Sorgfaltspflichten in Lieferketten erstellen und veröffentlichen. Diese Berichte sollten detaillierte Informationen über die Risikoanalyse und die ergriffenen Maßnahmen enthalten.

Der Begriff NFRD steht für „Non-Financial Reporting Directive“ und bezeichnet eine EU-Richtlinie, die sich auf die Berichterstattung von Unternehmen über nichtfinanzielle Informationen konzentriert. Die NFRD wurde 2014 eingeführt und und legte die Anforderungen an die Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen (ESG) in Berichten von Unternehmen fest. Mittlerweile wurde die Richtlinie im Zuge der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) weiterentwickelt und ausgebaut. Die neue CSRD-Richtlinie ersetzt damit die NFRD und erweitert die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Dadurch haben sich die Anwendungsbereiche der Berichterstattung erweitert, die Anforderungen an die Qualitätskontrolle der Berichte verschärft und der Kreis der Unternehmen, die zur Berichterstattung verpflichtet sind, wurde ausgeweitet.

Nachhaltigkeitsbericht: Welche Unternehmen werden berichtspflichtig?

Die Berichterstattung gliedert sich in vier Bereiche: Allgemeine Angaben, Umwelt, Soziales, Unternehmensführung. Details werden in den ESRS-Vorschriften geregelt. Der Nachhaltigkeitsbericht wird Teil des Lageberichts und muss testiert werden.

    Ab dem Geschäftsjahr 2024 (mit Veröffentlichung in 2025)

    Nach der europäischen Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD) werden folgende Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte nach dem neuen ESRS-Standard veröffentlichen müssen:

    • Börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden
    • Banken
    • Versicherungen
    • Weitere Unternehmen von öffentlichem Interesse

    Ab dem Geschäftsjahr 2025 (mit Veröffentlichung in 2026)

    Die CSRD-Berichtspflicht betrifft ab 2025 rund 15.000 mittlere und größere Unternehmen, auch familiengeführte Unternehmen. Dann gilt die Nachhaltigkeitsberichtspflicht für Unternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen:

    • mind. 250 Mitarbeitende
    • mind. 40 Mio. € Umsatz
    • mind. 20 Mio. € Bilanzsumme
    Nachhaltigkeit in der betrieblichen Ausbildung

    Das Thema Nachhaltigkeit ist ein zentrales Thema und längst keine Privatsache mehr. So wurden für alle Ausbildungsberufe, die seit dem 1. August 2021 in Kraft treten, in Bezug auf „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ neue verbindliche Mindestanforderungen definiert. Die für alle Ausbildungsberufe identisch formulierten Inhalte (Standardberufsbildpositionen (SBBP)) sollen sicherstellen, dass Auszubildende künftig innerhalb einer zukunftsorientierten Ausbildung Kompetenzen erwerben können, die sie als angehende Fachkräfte von morgen in einer sich verändernden Arbeitswelt benötigen. Durch die frühzeitige Sensibilisierung soll ein umweltgerechtes, nachhaltiges Handeln im beruflichen Alltag etabliert werden.

    Im Zuge der Erweiterung der SBBP „Umweltschutz“ um „Nachhaltigkeit“ ist die Nutzung von Produkten, Waren oder Dienstleistungen, Materialien und Energie um das Berücksichtigen und Abwägen der drei Dimensionen von Nachhaltigkeit ergänzt worden und schließt Aspekte von nachhaltigen Wertschöpfungsketten, fairem Handel und die Reflexion von Zielkonflikten zwischen den einzelnen Dimensionen ein. 
     

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