ESF-Förderung für Unternehmen
ESF-Förderungen sind finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen und Organisationen in der Europäischen Union. Damit sollen Beschäftigung, Bildung und soziale Integration gefördert werden, um die Beschäftigungsfähigkeit der EU-Bürger*innen zu stärken.
Beim Bildungswerk können Sie Ihre ESF-Förderung für verschiedene Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Mit der finanziellen Unterstützung können Sie in Ihre Fachkräfteentwicklung, Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit investieren.
Die Seminargebühren können nur bezuschusst werden,
solange Fördermittel verfügbar sind.
Laufzeit
Der aktuelle Förderzeitraum läuft bis zum 31.08.2025. Der Kurs muss vor Ende des Förderzeitraums abgeschlossen sein.
Gefördert werden ...
- Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss (mit Ausnahme von Beschäftigten von Transfergesellschaften).
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnort in Baden-Württemberg haben.
- Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind.
- Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.
Höhe und Art der Förderung
Der Zuschuss beträgt bis zu 70% der Teilnahmegebühren.
- 30% der Teilnahmegebühr im Normalfall.
- 70% der Teilnahmegebühr für Teilnehmende, die mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben.
- 70% der Teilnahmegebühr für Teilnehmende, die keinen Berufsabschluss haben.
Nicht bezuschusst werden:
- Mehrwertsteuer
- Übernachtung
- Bewirtung/Verpflegung
4 Schritte zu Ihrer ESF-Förderung
- Erforderliche Unterlagen downloaden
- Dokumente ausfüllen (wir empfehlen die Bearbeitung digital am Desktop; so können Ihre Eingaben direkt ausgelesen werden)
- Dokumente unterschreiben (digital oder händisch)
- Dokumente übersenden an buchung-akademie@ biwe.de
Nachdem Ihre Mail bei uns eingegangen ist, werden Ihre Dokumente überprüft. Nach abgeschlossener Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung, ob eine Förderung für Ihre Kursteilnahme möglich ist.
Erforderliche Unterlagen
Die Maßnahme, für die Sie die ESF-Förderung beantragen möchten, wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) mitfinanziert. Dafür müssen sie belegen und nachweisen, dass diese Gelder ordnungsgemäß verwendet werden und wurden. Die notwendingen Informationen und Abfragen sind in den Download-Dateien enthalten. Anhand dieser Angaben kann festgestellt werden, ob die richtige Zielgruppe und die mit der Fördermaßnahme verfolgten Ziele in der Praxis auch erreicht werden.
Weiteres finden Sie in den hinterlegten Informationen für Teilnehmende zur Datenerhebung.
Was ist der ESF?
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist auch in der neuen Förderperiode 2021-2027 das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der ESF den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung.
Ein wichtiges Ziel des ESF Plus ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte, die EU-Grundrechtecharta und die UN-Behindertenrechtskonvention in die Praxis umzusetzen. In Baden-Württemberg konzentriert sich der ESF Plus dazu insbesondere auf die Förderung von
- nachhaltiger Beschäftigung,
- lebenslangem Lernen und Fachkräftesicherung sowie
- sozialer Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und Bekämpfung von Armut.
Kontakt

Regionale Ansprechpartner*innen
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