Förderung durch das
Wirtschafts­ministerium BW

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus unterstützt kleine und mittlere Unternehmen durch verschiedene Initiativen dabei,
den Herausforderungen der Transformation erfolgreich entgegenzutreten.
Mit den bereitgestellten Fördermitteln können Unternehmen Beratungsleistungen in Anspruch nehmen und dabei bis zu 50% sparen.

Wir kümmern uns um die Formalitäten und nehmen bürokratische Hürden. So können Sie auf die inhaltliche Planung und Abstimmung konzentrieren und so direkt von der Förderung profitieren!
 

Coaching-Programm Personal­entwicklung & Weiter­bildungs­beratung

Die digitale und ökologische Transformation der Arbeitswelt ist in vollem Gange und wurde durch die Pandemie noch weiter vorangetrieben. Diese Veränderungen bringen neue Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten mit sich. Auch weil die Fachkräfterekrutierung sich heute häufig schwierig gestaltet, ist eine systematische Personalentwicklung und kontinuierliche Weiterbildung der Beschäftigten unerlässlich, um den anstehenden Herausforderungen erfolgreich begegnen zu können. Häufig fehlen hierfür allerdings personelle oder finanzielle Ressourcen.

 

Das Förderprogramm soll kleineren und mittleren Unternehmen die Möglichkeit geben, ihre Beschäftigten gezielt weiter zu qualifizieren. Durch das Coaching soll 

  • ein passgenaues Personalentwicklungskonzept erarbeitet und darauf aufbauend
  • gezielte Weiterbildungsempfehlungen für die Beschäftigten erstellt werden.

 

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Wir sind für Sie da.

 

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Wie hoch ist die Förderung?

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen ...

  • mit maximal 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente, ohne Auszubildende)*
  • mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg
  • mit einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Mio. € oder einer Vorjahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. €*
  • deren De-minimis-Beihilfen im laufenden und den vergangenen zwei Kalenderjahren nicht 200.000€ überstiegen haben
     
Förderhöhe
  • Seit 01.03.2023: Die förderfähigen Ausgaben für Coaching-Leistungen sind auf 1.000 Euro pro Personentag (acht Zeitstunden) festgesetzt. Davon werden 70% bezuschusst, wodurch sich ein maximaler Förderbetrag von 700 Euro je Personentag ergibt. Für jedes KMU werden bis zu 20 Personentage gefördert. Der maximale Zuschuss je Coaching liegt somit bei 14.000 Euro (20 Personentage zu je 700 Euro).
  • Die Bezuschussung von 70% ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

 

Förderzeitraum

Das Coaching-Programm wurde zum 04. Oktober 2023 eingestellt, da die zur Verfügung stehenden Fördermittel frühzeitig vollumfänglich ausgeschöpft wurden.

 

 

Gefördet durch:

Beratungsgutschein „Transformation Automobilwirtschaft“

Mit den Bildungsgutscheinen bietet das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) einen niederschwelligen Zugang zur strategischen Beratung rund um die Transformation der Automobilwirtschaft.  


Gefördert werden strategische Beratungen in drei Bereichen:

  1. Unternehmensausrichtung: Welche Themenfelder werden in Zukunft für das eigene Unternehmen relevant?
  2. Umsetzungsbegleitung: Wie gelingt die Umsetzung eines spezifischen Themenfelds im Unternehmen?
  3. Personal- und Qualifizierungsplanung: Wie verändern sich Personalbedarf und Kompetenzen im Unternehmen?

 

Mit 3 Beratungsgutscheinen bis zu 30.000 Euro Förderung möglich

Die Komplexität der Transformation bildet sich nicht nur in neuen Produkten, sondern auch in neuartigen Produktions-, Service- und Vertriebsprozessen und kürzeren Innovationszyklen des gesamten Wertschöpfungssystems ab. Heute erfolgreiche Geschäftsmodelle und heutige Kompetenzen werden in Zukunft teilweise nicht mehr in demselben Maße tragen und müssen deshalb weiterentwickelt, an die Trends angepasst oder grundsätzlich neu gefunden und umgesetzt werden.

Mit bis zu drei Gutscheinen „Transformation Automobilwirtschaft“ – also einem Gutschein pro Themenfeld – werden Unternehmen bei dieser Transformation unterstützt. Pro Gutschein werden bis zu zehn Beratertage gefördert. Der Fördersatz beträgt dabei maximal 80 Prozent der Ausgaben für die Beratungsleistung. Die Zuwendung beträgt maximal 10.000 Euro pro Gutschein, in Summe somit bis zu 30.000 Euro pro Unternehmen. 

 

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Wie hoch ist die Förderung je Gutschein?

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe mit bis zu 3.000 Beschäftigten, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.
 

Förderhöhe je Gutschein
  • Es werden bis zu 10 Beratertage gefördert.
  • Für einen Beratertag sind Ausgaben von bis zu 1.250 Euro förderfähig.
  • Der Fördersatz beträgt maximal 80 Prozent der Ausgaben für die Beratungsleistung: Damit ergibt sich ein maximaler Förderbetrag je Personentag von 1.000 Euro (1.250 Euro x 80%).

Der maximale Zuschuss je Gutschein liegt somit bei 10.000 Euro (10 Beratertage zu je 1.000 Euro).

 

Förderzeitraum

Eine Antragsstellung kann bis spätestens 31. Mai 2024 erfolgen. Ab dem Zeitpunkt der Bewilligung des Antrages verbleiben 12 Monate inkl. Rechnungsstellung zur Durchführung der Beratung.

 

 

Gefördert durch:

Landeslotsenstelle Transformationswissen BW

Die neue Anlaufstelle schafft im Transformationsprozess der baden-württembergischen Automobilwirtschaft Orientierung. Vorhandene Qualifizierungs-, Beratungs-, und Vernetzungsangebote werden aufgezeigt. Durch einen breiten Wissenstransfer sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen gestärkt werden.

 

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